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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bevaplast GmbH

˜ 1 Geltung

(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote der Bevaplast GmbH (nachfolgend auch .Verkauferg genannt) erfolgen ausschlieslich aufgrund dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Vertrage, die der Verkaufer mit seinen Vertragspartnern (nachfolgend .Auftraggeberg genannt) uber die von ihm angebotenen Lieferungen oder Leistungen schliest. Sie gelten auch fur alle zukunf-tigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Masgeblich ist jeweils die zum Zeit-punkt des Vertragsschlusses gultige Fassung dieser Allgemeinen Geschaftsbedin-gungen.

(2) Geschaftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, es sei denn, die Bevaplast GmbH hat ausdrucklich schriftlich ihrer Geltung zuge-stimmt. Soweit der Verkaufer auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschaftsbedin-gungen des Auftraggebers oder eines Dritten enthalt oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverstandnis mit der Geltung jener Geschaftsbedingungen. Der Einbe-ziehung von allgemeinen Geschaftsbedingungen eines Kunden, welche den vorlie-genden allgemeinen Geschaftsbedingungen widersprechen, wird bereits jetzt aus-drucklich widersprochen.

˜ 2 Angebot und Vertragsabschluss

(1) Alle Angebote des Verkaufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrucklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahme-frist enthalten. Bestellungen oder Auftrage kann der Verkaufer innerhalb von vier-zehn Tagen nach Zugang annehmen.

(2) Allein masgeblich fur die Rechtsbeziehungen zwischen Verkaufer und Auftragge-ber ist der schriftlich geschlossene Kaufvertrag, einschlieslich dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen. Dieser gibt alle Abreden zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand vollstandig wieder.

(3) Erganzungen und Abanderungen der getroffenen Vereinbarungen einschlieslich dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen bedurfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschaftsfuhrern oder Prokuristen sind die Mitar-beiter des Verkaufers nicht berechtigt, hiervon abweichende mundliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genugt die Ubermittlung per Telefax, im Ubri-gen ist die telekommunikative Ubermittlung, insbesondere per E-Mail, nicht ausrei-chend.

(4) Angaben des Verkaufers zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Ge-wichte, Mase, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) sowie unsere Darstellungen desselben (z.B. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur masgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Ubereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Be-schaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lie-ferung oder Leistung. Handelsubliche Abweichungen und Abweichungen, die auf-grund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulassig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeintrachtigen.

(5) Der Verkaufer behalt sich das Eigentum oder Urheberrecht an allen von ihm abge-gebenen Angeboten und Kostenvoranschlagen sowie dem Auftraggeber zur Verfu-gung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalo-gen, Modellen, Werkzeugen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Er hat auf Verlangen des Verkaufers diese Gegenstande vollstandig an diesen zuruckzu-geben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ord-nungsgemasen Geschaftsgang nicht mehr benotigt werden oder wenn Verhand-lungen nicht zum Abschluss eines Vertrages fuhren.

˜ 3 Preise und Zahlung

(1) Die Preise gelten fur den in den Auftragsbestatigungen aufgefuhrten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Alle Preise verstehen sich ausschlieslich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer und gelten ab Werk des Verkaufers. Etwaige Verpackungs- und Versendungskos-ten werden gesondert berechnet. Bei Exportlieferungen tragt der Auftraggeber Zolle sowie Gebuhren und anderer offentlicher Abgaben.

(2) Sofern sich aus der Auftragsbestatigung des Verkaufers nichts anderes ergibt, sind Rechnungen des Verkaufers ohne Abzug innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungs-datum ohne jeden Abzug zur Zahlung fallig; bei erfolglosem Ablauf dieser Frist tritt Verzug ein. Masgebend fur das Datum der Zahlung ist der Eingang beim Verkaufer. Schecks gelten erst nach Einlosung als Zahlung.

(3) Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist der Auftraggeber berechtigt, Verzugszinsen in Hohe von 9 Prozentpunkten uber dem gesetzlichen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung weiterer Schaden im Falle des Verzugs bleibt unberuhrt.

(4) Die Aufrechnung mit Gegenanspruchen des Auftraggebers oder die Zuruckbehal-tung von Zahlungen wegen solcher Anspruche ist nur zulassig, soweit die Gegen-anspruche unbestritten oder rechtskraftig festgestellt sind.

(5) Der Verkaufer ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszufuhren oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstande bekannt werden, welche die Kreditwurdigkeit des Auftraggebers wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des Verkaufers durch den Auftrag-geber aus dem jeweiligen Vertragsverhaltnis (einschlieslich aus anderen Einzelauf-tragen, fur die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefahrdet wird.

˜ 4 Lieferung und Lieferzeit

(1) Lieferungen erfolgen ab Werk.

(2) Vom Verkaufer in Aussicht gestellte Fristen und Termine fur Lieferungen und Leis-tungen gelten stets nur annahernd, es sei denn, dass ausdrucklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Uber-gabe an den Spediteur, Frachtfuhrer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

(3) Der Verkaufer kann . unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Auftraggebers . vom Auftraggeber eine Verlangerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Auftraggeber seinen vertraglichen Verpflichtungen dem Verkaufer gegen-uber nicht nachkommt.

(4) Der Verkaufer haftet nicht fur Unmoglichkeit der Lieferung oder fur Lieferverzoge-rungen, soweit diese durch hohere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Ver-tragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Betriebsstorungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzogerun-gen, Streiks, rechtmasige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskraften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behordlichen Genehmigungen, behordliche Masnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige o-der nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die der Verkaufer nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse dem Verkaufer die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmoglich machen und die Behinderung nicht nur von vorubergehender Dauer ist, ist der Verkaufer zum Ruck-tritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorubergehender Dauer verlangern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leis-tungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzuglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Auftraggeber infolge der Verzogerung die Abnahme der Lie-ferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzugliche schriftliche Erklarung gegenuber dem Verkaufer vom Vertrag zurucktreten.

(5) Der Verkaufer ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn

  • die Teillieferung fur den Auftraggeber im Rahmen des vertraglichen Bestim-mungszwecks verwendbar ist,
  • die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
  • dem Auftraggeber hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusatzliche Kosten entstehen (es sei denn, der Verkaufer erklart sich zur Ubernahme dieser Kosten bereit).

(6) Gerat der Verkaufer mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmoglich, so ist die Haftung des Verkaufers auf Schadensersatz nach Masgabe des ˜ 7 dieser Allgemeinen Ge-schaftsbedingungen beschrankt.

˜ 5 Erfullungsort, Versand, Verpackung, Gefahrubergang, Abnahme

(1) Erfullungsort fur alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhaltnis ist der Sitz des Verkaufers, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet der Verkaufer auch die Installation, ist Erfullungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

(2) Die Gefahr geht spatestens mit der Ubergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs masgeblich ist) an den Spediteur, Frachtfuhrer oder sonst zur Ausfuhrung der Versendung bestimmten Dritten auf den Auftraggeber uber. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder der Verkaufer noch andere Leistungen (z.B. Versand oder Installation) ubernommen hat. Verzogert sich der Versand oder die Ubergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Auftraggeber liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Auftraggeber uber, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der Verkaufer dies dem Auftragge-ber angezeigt hat.

(3) Lagerkosten nach Gefahrubergang tragt der Auftraggeber. Bei Lagerung durch den Verkaufer betragen die Lagerkosten 0,25 % des Rechnungsbetrages der zu lagern-den Liefergegenstande pro abgelaufene Woche. Die Geltendmachung und der Nachweis weiterer oder geringerer Lagerkosten bleiben vorbehalten.

(4) Die Sendung wird vom Verkaufer nur auf ausdrucklichen Wunsch des Auftragge-bers und auf seine Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Was-serschaden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.

(5) Soweit eine Abnahme stattzufinden hat, gilt die Kaufsache als abgenommen, wenn

  • die Lieferung und, sofern der Verkaufer auch die Installation schuldet, die Instal-lation abgeschlossen ist,
  • der Verkaufer dies dem Auftraggeber unter Hinweis auf die Abnahmefiktion mit-geteilt und ihn zur Abnahme aufgefordert hat,
  • seit der Lieferung oder Installation zwolf Werktage vergangen sind oder der Auf-traggeber mit der Nutzung der Kaufsache begonnen hat (z.B. die gelieferte Anlage in Betrieb genommen hat) und in diesem Fall seit Lieferung oder Installation sechs Werktage vergangen sind, und
  • der Auftraggeber die Abnahme innerhalb dieses Zeitraums aus einem anderen Grund als wegen eines dem Verkaufer angezeigten Mangels, der die Nutzung der Kaufsache unmoglich macht oder wesentlich beeintrachtigt, unterlassen hat.

˜ 6 Gewahrleistung, Sachmangel

(1) Soweit nicht ausdrucklich etwas anderes vereinbart ist, richten sich die Gewahr-leistungsrechte nach den ˜ 433 ff. BGB.

(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von ˜ 14 BGB, so gelten die gesetzli-chen Bestimmungen mit folgenden Modifikationen:

  • Fur die Beschaffenheit der Ware sind ausschlieslich die Angaben des Verkaufers sowie die Produktbeschreibung des Herstellers verbindlich, nicht jedoch offentliche Anpreisungen und Auserungen sowie sonstige Werbung des Herstellers.
  • Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware unverzuglich und mit der gebotenen Sorg-falt auf Qualitats- und Mengenabweichungen zu untersuchen und dem Verkaufer Man-gel binnen 3 Tagen ab Erhalt der Ware anzuzeigen. Bei Verletzung dieser Pflicht, wird die Geltendmachung von Gewahrleistungsanspruchen hiermit ausgeschlossen.
  • Bei vorhandenen Mangeln leistet der Verkaufer nach seiner Wahl Nacherfullung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Im Fall der Nachbesserung tragt der Ver-kaufer nicht die erhohten Kosten, welche durch Verbringung der Ware an einen ande-ren Ort als den Erfullungsort entstehen.

˜ 7 Widerrufsbelehrung

Fur den Fall, dass Sie Verbraucher im Sinne des ˜ 13 BGB sind, also den Kauf zu Zwecken tatigen, die uberwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstandigen beruflichen Tatigkeit zugerechnet werden konnen, haben Sie ein Widerrufsrecht nach Masgabe der folgenden Bestimmungen. Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Grunden diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist betragt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beforderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuuben, mussen Sie uns

Firma: Bevaplast GmbH
Adresse: SiemensstraƒÀe 32, 47533 Kleve
E-Mail: info@bevaplast.de
Fax:

mittels einer eindeutigen Erklarung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) uber Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie konnen dafur das beigefugte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung uber die Ausubung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschlieslich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusatzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, gunstigste Standardlieferung gewahlt haben), unverzuglich und spatestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zuruckzuzahlen, an dem die Mitteilung uber Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Fur diese Ruckzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprunglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrucklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Ruckzahlung Entgelte berechnet.

Wir konnen die Ruckzahlung verweigern, bis wir die Waren wieder zuruckerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zuruckgesandt haben, je nachdem, welches der fruhere Zeitpunkt ist.

Sie haben die Waren unverzuglich und in jedem Fall spatestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns uber den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns oder an zuruckzusenden oder zu ubergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.

Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rucksendung der Waren.

Sie mussen fur einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prufung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zuruckzufuhren ist.

Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann fullen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zuruck.

An

Firma: Bevaplast GmbH
Adresse: Siemanesstrase 32, 47533 Kleve
E-Mail: info@bevaplast.de
Fax:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag uber den Kauf der folgenden Waren (*):
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Ende der Widerrufsbelehrung

(1) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und fur deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher masgeblich ist oder die eindeutig auf die personlichen Bedurfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind oder bei Lieferung versiegelter Waren, die aus Grunden des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Ruckgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde.

(2) Bitte vermeiden Sie Beschadigungen und Verunreinigungen. Senden Sie die Ware bitte moglichst in Originalverpackung mit samtlichem Zubehor und mit allen Verpackungsbestandteilen an uns zuruck. Verwenden Sie ggf. eine schutzende Umverpackung. Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung fur einen ausreichenden Schutz vor Transportschaden, um Schadensersatzanspruche wegen Beschadigungen infolge mangelhafter Verpackung zu vermeiden.

(3) Bitte rufen Sie vor Rucksendung bei uns an, um die Rucksendung anzukundigen. Auf diese Weise ermoglichen Sie uns eine schnellstmogliche Zuordnung der Produkte.

(4) Bitte beachten Sie, dass die in den vorstehenden Absatzen 2 und 3 genannten Modalitaten nicht Voraussetzung fur die wirksame Ausubung des Widerrufsrechts sind.

˜ 8 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens

(1) Vorbehaltlich der Regelung dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen wird die ge-setzliche Haftung des Verkaufers auf Schadensersatz wie folgt beschrankt:

(i) Der Verkaufer haftet der Hohe nach begrenzt auf den bei Vertragsschluss typi-scherweise vorhersehbaren Schaden fur die leicht fahrlassige Verletzung we-sentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfullung die ordnungsgemase Durchfuhrung des Vertrages uberhaupt erst er-moglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefahrdet und auf deren Einhaltung der Vertragshandler regelmasig vertrauen darf.

(ii) Der Verkaufer haftet nicht fur die leicht fahrlassige Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die vorgenannte Haftungsbeschrankung gilt nicht in den Fallen zwingender gesetz-licher Haftung (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz und den im Ver-tragsgebiet anwendbaren Produkthaftungsvorschriften) sowie bei Ubernahme einer Garantie oder schuldhaft verursachten Korperschaden.

(3) Die vorstehenden Haftungsausschlusse und -beschrankungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfullungsgehilfen des Verkaufers.

(4) Die Haftung fur vorsatzliches oder grob fahrlassiges Verhalten des Verkaufers bleibt unberuhrt.

˜ 9 Eigentumsvorbehalt

(1) Der nachfolgend vereinbarte Eigentumsvorbehalt dient der Sicherung aller jeweils bestehenden derzeitigen und kunftigen Forderungen des Verkaufers gegen den Auftraggeber aus der zwischen den Vertragspartnern bestehenden Lieferbezie-hung (einschlieslich Saldoforderungen aus einem auf diese Lieferbeziehung be-schrankten Kontokorrentverhaltnis).

(2) Die vom Verkaufer an den Auftraggeber gelieferte Ware bleibt bis zur vollstandigen Bezahlung aller gesicherten Forderungen Eigentum des Verkaufers. Die Ware so-wie die nach dieser Klausel an ihre Stelle tretende, vom Eigentumsvorbehalt er-fasste Ware wird nachfolgend Vorbehaltsware genannt.

(3) Der Auftraggeber verwahrt die Vorbehaltsware unentgeltlich fur den Verkaufer.

(4) Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware bis zum Eintritt des Verwer-tungsfalls im ordnungsgemasen Geschaftsverkehr zu verarbeiten und zu verau-sern. Verpfandungen und Sicherungsubereignungen sind unzulassig.

(5) Wird die Vorbehaltsware vom Auftraggeber verarbeitet, so wird vereinbart, dass die Verarbeitung im Namen und fur Rechnung des Verkaufers als Hersteller erfolgt und der Verkaufer unmittelbar das Eigentum oder . wenn die Verarbeitung aus Stoffen mehrerer Eigentumer erfolgt oder der Wert der verarbeiteten Sache hoher ist als der Wert der Vorbehaltsware . das Miteigentum (Bruchteilseigentum) an der neu geschaffenen Sache im Verhaltnis des Werts der Vorbehaltsware zum Wert der neu geschaffenen Sache erwirbt. Fur den Fall, dass kein solcher Eigentumserwerb beim

Verkaufer eintreten sollte, ubertragt der Auftraggeber bereits jetzt sein kunftiges Ei-gentum oder . im o.g. Verhaltnis . Miteigentum an der neu geschaffenen Sache zur Sicherheit an den Verkaufer. Wird die Vorbehaltsware mit anderen Sachen zu einer einheitlichen Sache verbunden oder untrennbar vermischt und ist eine der anderen Sachen als Hauptsache anzusehen, so ubertragt der Verkaufer, soweit die Hauptsache ihm gehort, dem Auftraggeber anteilig das Miteigentum an der einheit-lichen Sache in dem in ˜ 9 Abs. 5 Satz 1 dieser Allgemeinen Geschaftsbedingun-gen genannten Verhaltnis.

(6) Im Fall der Weiterverauserung der Vorbehaltsware tritt der Auftraggeber bereits jetzt sicherungshalber die hieraus entstehende Forderung gegen den Erwerber . bei Miteigentum des Verkaufers an der Vorbehaltsware anteilig entsprechend dem Miteigentumsanteil . an den Verkaufer ab. Gleiches gilt fur sonstige Forderungen, die an die Stelle der Vorbehaltsware treten oder sonst hinsichtlich der Vorbehalts-ware entstehen, wie z.B. Versicherungsanspruche oder Anspruche aus unerlaubter Handlung bei Verlust oder Zerstorung. Der Verkaufer ermachtigt den Auftraggeber widerruflich, die an den Verkaufer abgetretenen Forderungen im eigenen Namen einzuziehen. Der Verkaufer darf diese Einzugsermachtigung nur im Verwertungsfall widerrufen.

(7) Greifen Dritte auf die Vorbehaltsware zu, insbesondere durch Pfandung, wird der Auftraggeber sie unverzuglich auf das Eigentum des Verkaufers hinweisen und den Verkaufer hieruber informieren, um ihm die Durchsetzung seiner Eigentumsrechte zu ermoglichen. Sofern der Dritte nicht in der Lage ist, dem Verkaufer die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder ausergerichtlichen Kosten zu er-statten, haftet dem Verkaufer hierfur der Auftraggeber.

(8) Der Verkaufer wird die Vorbehaltsware sowie die an ihre Stelle tretenden Sachen oder Forderungen auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben, soweit ihr Wert die Hohe der gesicherten Forderungen um mehr als 50% ubersteigt.

(9) Tritt der Verkaufer bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers . insbeson-dere Zahlungsverzug . vom Vertrag zuruck (Verwertungsfall), ist er berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen.

˜ 10 Ruckruf von Produkten

Soweit der Auftraggeber die vom Verkaufer gelieferten Produkte an Dritte weiterver-ausert, ist der Auftraggeber verpflichtet, im Hinblick auf einen moglicherweise erfor-derlichen Ruckruf der Produkte ein Qualitatsmanagementsystem einzurichten, das es ermoglicht, insbesondere den Abnehmer und den Verbleib des betreffenden Produk-tes in Erfahrung zu bringen (.tracking & tracingg).

˜ 11 Schlussbestimmungen

(1) Anderungen und Erganzungen dieser Allgemeinen Geschaftsbedingungen bedur-fen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch fur die Abanderung dieser Schriftformklausel.

(3) Sind einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschaftsbedin-gungen ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der ubrigen Bestimmungen hiervon unberuhrt. Die nichtigen oder unwirksamen Best-immungen werden durch diejenigen rechtswirksamen Bestimmungen automatisch ersetzt, die dem wirtschaftlich Gewollten am nachsten kommen.

(4) Ausschlieslicher Gerichtsstand fur alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusam-menhang mit diesen Allgemeinen Geschaftsbedingungen ist der Sitz der Verkau-fers, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat; der Verkaufer ist jedoch berechtigt, einen Rechtsstreit auch bei dem fur den Sitz des Auftraggebers zustandigen Gericht anhangig zu machen.

(5) Die Beziehungen zwischen dem Verkaufer und dem Auftraggeber unterliegen aus-schlieslich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Ubereinkommen der Vereinten Nationen uber Vertrage uber den internationalen Warenkauf vom 11. Ap-ril 1980 (CISG) gilt nicht.